In einer Welt, in der digitale Interaktionen weiter an Bedeutung gewinnen, ist es auch für staatliche Institutionen zentral, den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Dies bedeutet, dass Prozesse nicht nur digitalisiert, sondern aus der Perspektive der Nutzenden gestaltet und digital transformiert werden müssen.
Der Ansatz der Nutzendenzentrierung stellt sicher, dass Behördenleistungen so optimiert werden, dass sie zu einer generellen Vereinfachung der Prozesse beitragen und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen (Digitale Verwaltung Schweiz 2024-2027).
Die Schweizer Fachtagung «Swiss E-Government Forum» Ende März in Bern zeigte, dass diese Überlegungen bereits tief in den kommunalen, kantonalen und staatlichen Institutionen angekommen sind. Von Graubünden, über Zürich, Schaffhausen, Base, Zug oder Yverdon-les-Bains – überall finden Überlegungen rund um Design Thinking, Customer Centricity oder Co-Creation Eingang in die Digitalisierungsagenda.
Diese Fülle erstaunt nicht. In der «Strategie Digitale Schweiz 2024-2027» werden «Nutzerzentrierung und Inklusion» als eines von fünf zentralen Prinzipien einer digitalen Verwaltung präsentiert.
Die Herausforderung dabei ist, zu bestimmen, wie, wann und in welchem Umfang Nutzende im Prozess integriert werden sollen.
Bei Merkle haben wir in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zug und basierend auf dem Double-Diamond (Design Council 2005) ein vierstufiges Vorgehen zur nutzendenzentrierten Transformation staatlicher Prozesse entwickelt.
Unsere Erfahrungen zeigen: Die Vorteile eines nutzendenzentrierten Vorgehens sind vielfältig – auch im E-Government:
Nutzendenzentrierung ist ein Schlüssel zu erfolgreichen und akzeptierten digitalen Dienstleistungen. Mit den geeigneten Methoden lässt sich diese auf sämtliche Behördenleistungen anwenden und bringt diverse Vorteile für die Behörden, die Wirtschaft und die Bevölkerung.